Normalerweise ist die Kostenübernahme einer Psychotherapie von einem Antragsverfahren Ihrer jeweiligen Beihilfestelle abhängig.
Besondere Vereinbarungen erlauben uns jedoch, anfänglich von diesen Hürden des Antrages abzusehen. So können wir uns von Anfang an völlig unbürokratisch auf die Therapie konzentrieren.
Sollten Sie als Beamtin oder als Beamter mit dem Gedanken spielen, eine Psychotherapie zu machen oder vielleicht zunächst Beratung in Anspruch zu nehmen, dann sind Sie bei uns genau richtig!
Seien es Probleme am Arbeitsplatz, soziale Unsicherheit, Depression, Ängste oder Burnout.
Sie bekommen in unserer Praxis in der Regel innerhalb einer Woche einen Termin für ein Erstgespräch und können ohne weitere Wartezeiten sofort mit der Bearbeitung Ihrer Probleme beginnen.