Die Gebühren für unsere Leistungen


Private Krankenversicherungen

Fast alle privaten Krankenversicherungen übernehmen die Kosten für unsere Leistungen anstandslos. Es hängt von Ihrem individuellen Versicherungsvertrag ab, in welchem Umfang psychotherapeutische Leistungen übernommen werden. Erkundigen Sie sich bitte bei Ihrer privaten Krankenkasse nach den Bedingungen. Wir stellen Ihnen monatlich eine Rechnung, die Sie bei Ihrer Kasse einreichen und sich erstatten lassen können.

Die Abrechnung erfolgt nach der Gebührenordnung für Psychotherapeuten (GOP). Eine vereinfachte Tabelle finden Sie hier.

Beihilfe der Beamtenversorgung

Ihre Beihilfestelle erwartet zur Beantragung einer Psychotherapie einen Antrag, den wir gerne für Sie schreiben. Gemeinsam mit Ihrer zusätzlichen privaten Krankenkasse übernimmt sie nach Zustimmung des Kostenantrags i. d. Regel die Behandlungskosten. 

 

 

 

 

 

Selbstzahler

Es besteht natürlich auch die Möglichkeit, die Behandlung selbst zu bezahlen. Hierfür sind keine Formalitäten notwendig.

Gesetzlich Versicherte

Wir verfügen über eine Kassenzulassung mit begrenztem Kontingent für Therapiesitzungen.